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Tel: 02051/311 465  Oststraße 96, 42551 Velbert   Mail: ra-martinez@anwalt-spanisches-recht.de


Bei der spanischen S.L.

( Sociedad de responsabilidad limitada ) handelt es sich um eine Gesellschaftsform, die mit der deutschen GmbH vergleichbar ist.


Sie ist für deutsche Unternehmer, aber auch Privatpersonen, insbesondere deshalb interessant, weil das Mindestgründungskapital lediglich 3006,- € beträgt und die spanische S.L. in Deutschland aktiv sein kann.



Spanisches Gesellschaftsrecht

Außerdem können Steuervorteile beim Immobilienerwerb durch eine spanische S.L. bestehen. Es kann empfehlenswert sein, zunächst eine S.L. zu gründen, welche im Anschluss eine Immobilie erwirbt.


Die Gründung einer S.L. in Spanien kann schnell zu Problemen führen, wenn sog. Gründungsagenturen keine Kenntnisse im deutschen- und internationalen Steuerrecht besitzen.

Lassen Sie sich angepasst auf Ihren Einzelfall anwaltlich beraten.

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Die Kanzleiinhaberin Rechtsanwältin Martínez Quintas berät Sie auch gerne vorab telefonisch unter:                                                                02051 / 311 465