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Rechtsanwaltskanzlei Martínez Quintas

Tel: 02051/311 465  Oststraße 96, 42551 Velbert   Mail: ra-martinez@anwalt-spanisches-recht.de


Rechtsanwaltskanzlei

Martínez Quintas

Oststr.96

42551 Velbert


Tel: 02051/311 465




Der Traum vieler Deutscher ist immer noch das Haus auf Mallorca, ein Apartment in Alicante oder eine Eigentumswohnung in Barcelona. Gerade im Alter möchten viele vor der Kälte in den sonnigen Süden entfliehen.


Der Erwerb einer Immobilie im Ausland birgt jedoch viele Gefahren in sich. Bei aller Begeisterung für eine Immobilie in Spanien darf nicht vergessen werden, dass das Recht des Landes gilt, in dem die Immobilie liegt, demnach das spanische Recht. Das spanische Immobilienrecht unterscheidet sich jedoch erheblich von dem deutschen Immobilienrecht.


Spanisches Immobilienrecht

Wer ein Haus in Spanien kaufen möchte, sollte sich unbedingt vor Abschluss eines Kaufvertrages durch einen auf spanisches Recht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Viele Deutsche sind leider schon häufig unseriösen Verkäufern zum Opfer gefallen.


Sie haben erst nach Zahlung des Kaufpreises erfahren, dass das Haus längst an einen anderen verkauft wurde oder, dass das Haus mit Meerblick keine Baugenehmigung besitzt.


Werden diese Probleme erst nach Abschluss des Kaufvertrages oder sogar nach Zahlung des Kaufpreises entdeckt, so ist die Behebung des Mangels in manchen Fällen gar nicht oder nur unter erhöhtem Aufwand und den entsprechenden Kosten möglich.

Beabsichtigen Sie, eine Immobilie in Spanien zu erwerben, kann die Rechtsanwaltskanzlei Martínez Quintas in diesen Bereichen für Sie tätig werden:

Erstberatung

Einholung und Überprüfung eines Grundbuchauszuges ( Nota simple informativa )

Aufsetzung oder Überprüfung eines privatschriftlichen Vorvertrages

Aufsetzung oder Überprüfung eines privatschriftlichen Kaufvertrages (Contrato privado )

Aufsetzung oder Überprüfung eines notariellen Kaufvertrages ( Escritura )

Beantragung der spanischen Steuernummer (N.I.E.)

Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt ( Registro de la Propiedad )

Ummeldung bei den Strom-, Gas-, Wasserversorgern

Beabsichtigen Sie, Ihre Immobilie zu verkaufen, kann die Rechtsanwaltskanzlei Martínez Quintas in diesen Bereichen für Sie tätig werden:

Einholung und Überprüfung eines Grundbuchauszuges ( Nota simple informativa )

Aufsetzung oder Überprüfung eines privatschriftlichen Vorvertrages

Aufsetzung oder Überprüfung eines privatschriftlichen Kaufvertrages (Contrato privado )

Aufsetzung oder Überprüfung eines notariellen Kaufvertrages ( Escritura )

Erstberatung

Haben Sie Fragen ?

Die Kanzleiinhaberin Rechtsanwältin Martínez Quintas berät Sie auch gerne vorab telefonisch unter:                                                                02051 / 311 465