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Tel: 02051/311 465  Oststraße 96, 42551 Velbert   Mail: ra-martinez@anwalt-spanisches-recht.de


Spanisches Steuerrecht

Übertragung des Vermögens zu Lebzeiten im Wege des Verkaufs, der Schenkung oder später im Rahmen der Erbschaftsabwicklung

Verlegung des Wohnsitzes nach Spanien

Immobilienerwerb oder –veräußerung

Gründung einer Gesellschaft ( S.L.) in Spanien

Das Steuerrecht spielt auch in Spanien in zahlreichen Lebensbereichen eine große Rolle.


Es ist unter anderem bei folgenden Fragen zu berücksichtigen:

Ziel ist es, Steuern in Spanien zu sparen. Entscheidend ist aber auch, dass die Fragestellungen zum spanischen Steuerrecht nur unter Berücksichtigung des deutschen Steuerrechts beantwortet werden sollten. Daher ist die Bearbeitung durch einen Rechtsanwalt erforderlich, der beide Rechtsordnungen kennt.



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Die Kanzleiinhaberin Rechtsanwältin Martínez Quintas berät Sie auch gerne vorab telefonisch unter:                                                                02051 / 311 465