Übertragung des Vermögens zu Lebzeiten im Wege des Verkaufs, der Schenkung oder später im Rahmen der Erbschaftsabwicklung
Verlegung des Wohnsitzes nach Spanien
Immobilienerwerb oder –veräußerung
Gründung einer Gesellschaft ( S.L.) in Spanien
Das Steuerrecht spielt auch in Spanien in zahlreichen Lebensbereichen eine große Rolle.
Es ist unter anderem bei folgenden Fragen zu berücksichtigen:
Ziel ist es, Steuern in Spanien zu sparen. Entscheidend ist aber auch, dass die Fragestellungen zum spanischen Steuerrecht nur unter Berücksichtigung des deutschen Steuerrechts beantwortet werden sollten. Daher ist die Bearbeitung durch einen Rechtsanwalt erforderlich, der beide Rechtsordnungen kennt.
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Die Kanzleiinhaberin Rechtsanwältin Martínez Quintas berät Sie auch gerne vorab telefonisch unter: 02051 / 311 465