Rechtsanwaltskanzlei Martínez Quintas Startseite Spain
Sprache

Mitglied in der

deutsch-spanischen

Juristenvereinigung

Rechtsanwaltskanzlei

Martínez Quintas

Oststr.96

42551 Velbert


Tel: 02051/311 465




Tel: 02051/311 465  Oststraße 96, 42551 Velbert   Mail: ra-martinez@anwalt-spanisches-recht.de


Das spanische Recht ist nicht einheitlich geregelt. Neben dem spanischen Zivilgesetzbuch (Código Civil) bestehen innerspanische Sonderregelungen, die sogenannten „Foralrechte“, der autonomen Regionen. Sonderregelungen existieren in Aragonien, dem Baskenland, den Balearischen Inseln, Galicien, Katalonien und Navarra.


Bevor deutsche Unternehmer in Spanien aktiv werden, sollten sie prüfen lassen, ob spanisches Zivilrecht oder innerspanische Sonderregelungen einschlägig sind. Die Wichtigkeit dieser Prüfung wird an folgendem Beispiel verdeutlicht: Beauftragt ein deutsches Unternehmen eine spanische Firma mit Sitz in Barcelona, dort eine Halle errichten zu lassen, so ist auf den Vertrag katalanisches Recht anwendbar.


 


Spanisches Zivilrecht

Treten Baumängel auf, beginnt die Verjährungsfrist für die Ansprüche auf Gewährleistung erst mit dem Zeitpunkt zu laufen, in dem der Mangel entdeckt worden ist oder hätte entdeckt werden müssen. Nach dem spanischen Zivilgesetzbuch (Código Civil) beginnt die Verjährungsfrist bereits mit Entstehung des Anspruchs.


Ob das spanischen Zivilgesetzbuch (Código Civil) oder die Foralrechte einschlägig sind, richtet sich nach dem spanischen interregionalen Privatrecht, das im spanischen Zivilgesetzbuch geregelt ist.


Die Foralrechte gelten nicht nur für das spanische Erbrecht und Familienrecht, sondern auch für andere zivilrechtliche Gebiete. Das Zivilgesetzbuch Kataloniens enthält Regelungen zur Verjährung, dem Sachenrecht und dem Schuldrecht.

Erstberatung

Einholung und Überprüfung eines Grundbuchauszuges ( Nota simple informativa )

Aufsetzung oder Überprüfung eines privatschriftlichen Vorvertrages

Aufsetzung oder Überprüfung eines privatschriftlichen Kaufvertrages (Contrato privado )

Im Bereich des allgemeinen Zivilrechts kann die Rechtsanwaltskanzlei Martínez Quintas in diesen Bereichen für Sie tätig werden:

Haben Sie Fragen ?

Die Kanzleiinhaberin Rechtsanwältin Martínez Quintas berät Sie auch gerne vorab telefonisch unter:                                                                02051 / 311 465