Die Kanzleiinhaberin – Rechtsanwältin Martínez Quintas – betreut seit vielen Jahren Mandanten im Bereich des deutsch-spanischen Rechtsverkehrs. Hierbei handelt es sich um ein besonderes Rechtsgebiet, welches eine hohe Spezialisierung erfordert.
Das erforderliche Fachwissen im deutschen, spanischen und internationalen Recht hat sie durch das Studium in Deutschland und Spanien
(Universitat de Barcelona) erworben.
Vor ihrer Zulassung als Rechtsanwältin in Düsseldorf war sie in zwei namhaften spanischen Rechtsanwaltskanzleien im Bereich des
deutsch-spanischen und internationalen Rechts tätig.
Als spanische Staatsangehörige, die in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, beherrscht sie die Sprachen spanisch sowie deutsch als Muttersprachen. Sie spricht ebenso katalanisch, welches die Amtssprache auf den Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza, Formentera, Cabrera) und in den Regionen um Barcelona, Valencia und Alicante ist.
Da sie in beiden Kulturräumen aufgewachsen ist, kennt sie die Mentalität und Arbeitsweise in Deutschland und in Spanien. Daher hat sie das Fingerspitzengefühl, welches bei dem Umgang mit Behörden, Gerichten, Vertragspartnern erforderlich ist.